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In der Vergangenheit machten Drohnenunfälle an Flughäfen oder Vorfälle an sicherheitsrelevanten Orten von sich reden. Mit der geplanten Verordnung soll der Flugbetrieb besser geregelt und die Piloten der Drohnen besser kontrolliert werden.

Das Maßnhamenpaket umfasst dabei mehrere Punkte. Zum einen soll die sogenannte Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Das heißt, die Drohnen erhalten eine Art Nummernschild und können dem Halter zugeordnet werden. Zum anderen werden weiterführende Regelungen für den Betrieb eingeführt. In Zukunft darf man Drohnen nur noch bis zu einer Höhe von 100m fliegen. Überflüge über Wohngrundstrücke, in Flughafennähe, über Menschenansammlungen, etc. werden verboten. Zudem muss man eine Art Führerschein nachweisen, wenn man Drohnen ab 2 kg betreiben will. 

Kontakt

Thomas Lehmann
Hohe Straße 75
01187 Dresden, Deutschland

 

E-Mail: info@drohnen-preise.de

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